INFO 4
OZG-Anforderungen, Priorisierungen, städtische Vorgaben
Die Informationsflut ist immens. Sie als fachlich Verantwortliche haben trotzdem den besten Blick auf Ihren Bereich. Wir sind für Sie da – zum Fokussieren und Filtern und für Hilfestellungen zum allgemeinen Überblick.
Wir kanalisieren an Sie die für Sie zentralen Informationen oder adressieren Ihre Fragen und Anliegen an die richtigen Ansprechpartner:innen. Sie entscheiden und setzen um.
Wir helfen: für Fragen oder die Vereinbarung einer OZG-Sprechstunde zu einem konkreten Anliegen ist das OZG-Team von 16A.1 ansprechbar unter ozg-ffm@stadt-frankfurt.de.
Eine nach Möglichkeit ergebnisorientierte ressourcenschonende Priorisierung setzt die Beachtung eines komplexen Zusammenspiels voraus aus …
- den gesetzlichen Vorgaben auf Bundes- und EU-Ebene
z.B. u.a. OZG-Auslegung, SDG-VO Anh II
- weiteren rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen und tatsächlichen Einschränkungen der Umsetzung
z.B. u.a. faktische, rechtl. und wirtschaftliche Unmöglichkeiten; Formvorschriften, technische Abhängigkeiten, Datenschutz, laufende Verträge, Registermodernisierung
- der Beachtung des Vorgehens auf Bundes- und Landesebene
z.B. u.a. bereits laufende Umsetzungen nach dem EfA-Prinzip; Digitalisierungsfabriken;
Portale in verschieden Bundesländern
- spezifischen Anforderungen aus Frankfurter Sicht
z.B. u.a. konkrete notwendige IT-Schnittstellen; Ausgestaltung der Leistungen, Frankfurter Satzungsrecht
- weiteren Gesichtspunkten der effizienten Verwaltungsarbeit
z.B. u.a. Fallzahlen; jeweilige Ausgestaltung der Sachbearbeitung
- nutzerorientierten Anforderungen
z.B. u.a. Usability; Nachfrage; Bedienbarkeit